Meldung von EE-Anlagen
Betreiber von stromerzeugenden Anlagen aus Erneuerbaren Energien sind gesetzlich verpflichtet (§§ 5, 6, 7 MaStRV) ihre Anlagen unter folgenden Voraussetzungen registrieren zu lassen:
- Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage aufgrund eines Bundesgesetzes
- Neuinbetriebnahme einer Anlage
- erstmaliger Anlagenbetrieb durch erneuerbare Energieträger
- Änderung der installierten Anlagenleistung
- Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage
- Stillegung der Anlage
- Inanspruchnahme der fortführenden Anfangsvergütung nach 5 Jahren durch den Betrieb einer Windkraftanlage
- erstmalige Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie
- Projektplanung gemäß §5 Abs. 4 MaStRV
Die Meldungen sind im Marktstammdatenregister vorzunehmen und müssen spätestens einen Monat nach Eintritt des Ereignisses oder Änderung erfolgen.