Meldung von EE-Anlagen

Betreiber von stromerzeugenden Anlagen aus Erneuerbaren Energien sind gesetzlich verpflichtet (§§ 5, 6, 7 MaStRV) ihre Anlagen unter folgenden Voraussetzungen registrieren zu lassen:

  • Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage aufgrund eines Bundesgesetzes
  • Neuinbetriebnahme einer Anlage
  • erstmaliger Anlagenbetrieb durch erneuerbare Energieträger
  • Änderung der installierten Anlagenleistung
  • Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage
  • Stillegung der Anlage
  • Inanspruchnahme der fortführenden Anfangsvergütung nach 5 Jahren durch den Betrieb einer Windkraftanlage
  • erstmalige Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie
  • Projektplanung gemäß §5 Abs. 4 MaStRV

Die Meldungen sind im Marktstammdatenregister vorzunehmen und müssen spätestens einen Monat nach Eintritt des Ereignisses oder Änderung erfolgen.

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Mehr Informationen erhalten Sie von Ihren Beratern der WerraEnergie GmbH in unseren Service-Zentren in Bad Salzungen oder Schmalkalden. Oder rufen Sie uns an!

Störungsmeldungen

Strom: 0 800 / 93 78 766 (Bad Salzungen, Floh-Seligenthal, Schweina, Stadtlengsfeld, Vacha) Erdgas: 0 800 / 622 5 622

Bad Salzungen

Öffnungszeiten
  • Mo. & Mi. 8 - 12 Uhr, 12.30 - 16 Uhr
  • Di. 8 - 12 Uhr, 12.30 - 17 Uhr
  • Do. 8 - 12 Uhr, 12.30 - 18 Uhr
  • Fr. 8 - 12 Uhr

Schmalkalden

Öffnungszeiten
  • Mo. + Di. 8 – 12, 12.30 – 16 Uhr
  • Do. 9 – 12, 12.30 – 18 Uhr
  • Fr. 8 - 12 Uhr

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