Sie wollen Energie einspeisen?

Im Folgenden finden Sie Informationen zur Einspeisung von Strom aus EEG-Anlagen in das Netz der WerraEnergie. Gemäß den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) nehmen wir als Verteilnetzbetreiber Strom aus den Anlagen ab.

Anmeldung Balkonkraftwerk

Für steckerfertige Photovoltaikanlagen bis 800 W gibt es einen vereinfachten Anmeldeprozess. Die Balkonkraftwerke müssen lediglich im Marktstammdatenregister angezeigt werden. Wir empfehlen auch bei steckerfertigen Einspeiseanlagen die Errichtung durch eine Elektrofachkraft.

Zum Marktstammdatenregister gelangen Sie über den den folgenden Link: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR

 

Anmeldung Photovoltaik- und sonstige Erzeugungsanlagen

Als Erzeuger haben Sie die Wahl, Ihren gesamten erzeugten Strom in das Stromnetz einzuspeisen (Volleinspeisung), oder einen Teil selber zu verbrauchen und den nicht benötigten Strom einzuspeisen (Überschusseinspeisung). Nachfolgend finden Sie Unterlagen und Formulare für den gesamten Prozess der Anmeldung, Inbetriebnahme und Einspeisung von Strom aus EEG/KWKG konformen Anlagen zum Herunterladen:

Anmeldung Netzanschluss Strom.pdf

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Antrag zur Aufhebung 70 Prozent-Regel.pdf

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Betreiberwechsel und Übertragung einer Erzeugungsanlage.pdf

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Checkliste_Erzeugungsanlagen 2024.pdf

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E.1 Datenblatt Antragstellung Erzeugungsanlagen NS.pdf

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E.2 Datenblatt Erzeugungsanlagen NS.pdf

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E.3 Datenblatt Speicher NS.pdf

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E.8 Datenblatt Erzeugungsanlage-Speicher MS.pdf

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E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen NS.pdf

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Fragebogen zur Einstufung von PV-Anlagen.pdf

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F_609_N_Erklaerung_Umsatzsteuer_2024.pdf

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Hinweise Einspeisemanagement.pdf

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Meldung von EE-Anlagen

Betreiber von stromerzeugenden Anlagen aus Erneuerbaren Energien sind gesetzlich verpflichtet (§§ 5, 6, 7 MaStRV) ihre Anlagen unter folgenden Voraussetzungen registrieren zu lassen:

  • Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage aufgrund eines Bundesgesetzes
  • Neuinbetriebnahme einer Anlage
  • erstmaliger Anlagenbetrieb durch erneuerbare Energieträger
  • Änderung der installierten Anlagenleistung
  • Ertüchtigung einer Wasserkraftanlage
  • Stillegung der Anlage
  • Inanspruchnahme der fortführenden Anfangsvergütung nach 5 Jahren durch den Betrieb einer Windkraftanlage
  • erstmalige Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie
  • Projektplanung gemäß §5 Abs. 4 MaStRV

Die Meldungen sind im Marktstammdatenregister vorzunehmen und müssen spätestens einen Monat nach Eintritt des Ereignisses oder Änderung erfolgen.

Haben Sie Fragen?

Mehr Informationen erhalten Sie von Ihren Beratern der WerraEnergie GmbH in unseren Service-Zentren in Bad Salzungen oder Schmalkalden. Oder rufen Sie uns an!

Störungsmeldungen

Strom: 0 800 / 93 78 766 (Bad Salzungen, Floh-Seligenthal, Schweina, Stadtlengsfeld, Vacha) Erdgas: 0 800 / 622 5 622

Bad Salzungen

Öffnungszeiten
  • Mo. & Mi. 8 - 12 Uhr, 12.30 - 16 Uhr
  • Di. 8 - 12 Uhr, 12.30 - 17 Uhr
  • Do. 8 - 12 Uhr, 12.30 - 18 Uhr
  • Fr. 8 - 12 Uhr

Schmalkalden

Öffnungszeiten
  • Mo. + Di. 8 – 12, 12.30 – 16 Uhr
  • Do. 9 – 12, 12.30 – 18 Uhr
  • Fr. 8 - 12 Uhr

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