Netzentgelte
Gemäß Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu Elektrizitätsversorgungsnetzen (StromNEV) veröffentlicht die Werraenergie GmbH nachfolgend die verbindlichen Netzentgelte. Diese sind durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen genehmigt.
Das Netzentgelt für die Nutzung des Stromnetzes der Werraenergie GmbH setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Kosten der vorgelagerten Netzebenen,
- Nutzung der Netzinfrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Schaltanlagen, usw.),
- Kosten für Betriebsführung und Qualitätssicherung,
- Deckung der Netzverluste,
- Umlagen und Mehrkosten aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG),
- Weitere Kostenbestandteile aus z. B. Konzessionsabgabe, Blindleistungsinanspruchnahme, Umsatzsteuer, usw.